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Hinweis gem. Richtlinie 2013/11/EU:
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die
EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern
ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unser Kommentar:
Die EU
glaubt, dass mit Schaffung einer solchen Internet-Plattform
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig öfter
außergerichtlich beigelegt werden.
Wir sind gemäß der o. g. Richtlinie verpflichtet, ab 09.01.2016 einen
entsprechenden Link auf die Plattform zu setzen.
Eine Nichtbeachtung ist mit Bußgeldern bedroht.
Darüber hinaus könnten wir von sogenannten "Abmahn-Anwälten"
kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn diese einen Wettbewerbsverstoss
durch fehlende Linksetzung entdecken.
Wir
glauben nicht, dass diese Idee der EU funktioniert, da die Nutzung der
Plattform freiwillig aber nicht kostenlos ist. Der Regierungsentwurf
der Bundesregierung, durch welchen die Richtlinie umgesetzt werden
soll, sieht für die Durchführung des Verfahrens die folgenden Kosten
vor (Stand 09.01.2016):
Streitwert |
Gebühr |
bis
100 Euro |
190
Euro |
über
100 Euro bis 500 Euro |
250
Euro |
über
500 Euro bis 2000 Euro |
300
Euro |
über
2000 Euro |
380
Euro |
Die
Kosten muss jeweils der Unternehmer tragen. Der Verbraucher muss nur
dann eine Gebühr bezahlen, wenn sein Antrag auf Durchführung des
Streitbeilegungsverfahrens als missbräuchlich anzusehen ist.
In diesem Fall muss der Verbraucher 30 Euro bezahlen.
Wir
werden immer versuchen, alle Streitigkeiten mit unseren Kunden
außergerichtlich beizulegen. Bei 99% aller möglichen Streitigkeiten
(Einkäufe unter 250 Euro) wird jedoch die Gebühr der angebotenen
Schlichtungsstelle höher als der Streiwert sein. Es erschließt sich uns
daher nicht, warum wir eine (freiwillige) Streibeilegung auf diesem
Wege suchen sollten.
Da kein Unternehmen verpflichtet ist, dieses
Angebot der EU zu nutzen (wir sind lediglich verpflichtet, den Link zur
Seite der EU-Kommission zu setzen), können wir nicht erkennen,
inwieweit die EU mit dieser Verordnung ein höheres Maß an
Verbraucherschutz realisieren will.
Wir
sind aus nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, für eine Schlichtung
mehr zu bezahlen, als der streitbefangene Gegenstand wert ist und
nehmen daher am "Online-Schlichtungsverfahren" nicht teil.
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