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Hinweis gem. Richtlinie 2013/11/EU:

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Unser Kommentar:

    Die EU glaubt, dass mit Schaffung einer solchen Internet-Plattform Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig öfter außergerichtlich beigelegt werden.

    Wir sind gemäß der o. g. Richtlinie verpflichtet, ab 09.01.2016 einen entsprechenden Link auf die Plattform zu setzen.
    Eine Nichtbeachtung ist mit Bußgeldern bedroht.
    Darüber hinaus könnten wir von sogenannten "Abmahn-Anwälten" kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn diese einen Wettbewerbsverstoss durch fehlende Linksetzung entdecken.

    Wir glauben nicht, dass diese Idee der EU funktioniert, da die Nutzung der Plattform freiwillig aber nicht kostenlos ist. Der Regierungsentwurf der Bundesregierung, durch welchen die Richtlinie umgesetzt werden soll, sieht für die Durchführung des Verfahrens die folgenden Kosten vor (Stand 09.01.2016):
    Streitwert Gebühr
    bis 100 Euro 190 Euro
    über 100 Euro bis 500 Euro 250 Euro
    über 500 Euro bis 2000 Euro 300 Euro
    über 2000 Euro 380 Euro
    Die Kosten muss jeweils der Unternehmer tragen. Der Verbraucher muss nur dann eine Gebühr bezahlen, wenn sein Antrag auf Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens als missbräuchlich anzusehen ist.
    In diesem Fall muss der Verbraucher 30 Euro bezahlen.

    Wir werden immer versuchen, alle Streitigkeiten mit unseren Kunden außergerichtlich beizulegen. Bei 99% aller möglichen Streitigkeiten (Einkäufe unter 250 Euro) wird jedoch die Gebühr der angebotenen Schlichtungsstelle höher als der Streiwert sein. Es erschließt sich uns daher nicht, warum wir eine (freiwillige) Streibeilegung auf diesem Wege suchen sollten.
    Da kein Unternehmen verpflichtet ist, dieses Angebot der EU zu nutzen (wir sind lediglich verpflichtet, den Link zur Seite der EU-Kommission zu setzen), können wir nicht erkennen, inwieweit die EU mit dieser Verordnung ein höheres Maß an Verbraucherschutz realisieren will.

    Wir sind aus nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, für eine Schlichtung mehr zu bezahlen, als der streitbefangene Gegenstand wert ist und nehmen daher am "Online-Schlichtungsverfahren" nicht teil.




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P. L. S.